DUE DILIGENCE-PRÜFUNGEN

Due Diligence (DD), bekannt als „Sorgfaltsprüfung“, bezeichnet die mit dem Kauf bzw. Verkauf von Unternehmensbeteiligungen oder die mit einem Börsengang verbundene Prüfung. Sie beinhaltet insbesondere eine systematische Stärken-Schwächen-Analyse des Objekts, eine Analyse der mit einem Kauf oder Börsengang verbundenen Risiken sowie eine fundierte Bewertung des Objektes. Die Prüfung erstreckt sich über unterschiedliche Felder: Steuer, Recht, Finanzen, Markt und Wettbewerb, Organisation, Strategie, Human Resources oder auf die technische Seite. Wir beraten unsere Mandanten bei der Durchführung und der Organisation solcher Due Diligence-Prüfungen. Nutzen Sie unser Wissen und unsere Erfahrung aus zahlreichen Due Diligence-Prüfungen für Ihre Transaktion.

Unternehmenskauf
Je nach Erfordernis definieren wir mit dem Käufer die Prüfungsfelder, den jeweiligen Umfang der Prüfung und stellen auf dessen Bedürfnisse ein Prüfungsteam zusammen, welches die DD vor Ort durchführt. Bei der Zusammenstellung des Prüfungsteams ist die fachliche Qualifikation der Prüfer sowie die wirtschaftliche Durchführung unser oberstes Prinzip. Mit Hilfe unserer fachlich qualifizierten Mitarbeiter sowie unserer Netzwerkpartner gelingt es uns, das für Sie geeignete Prüfungsteam zusammenzustellen. Zudem übernehmen wir die Koordination zwischen allen beteiligten Prüfungsteams.
Die Ergebnisse der Due Diligence-Prüfung werden in einem Prüfungsbericht für den Käufer zusammengefasst. Darin definierte quantifizierbare Risiken wirken sich auf die Unternehmensbewertung aus, nicht quantifizierbare Risiken werden im Rahmen von Garantien und Haftungsfreistellungen im Kaufvertrag berücksichtigt.

Unternehmensverkauf
Im Rahmen eines Unternehmensverkaufs erstellen wir für den Verkäufer den sog. Datenraum, der alle zu prüfenden Dokumente für die Due Diligence enthält. Zudem begleiten wir die Due Diligence-Prüfung und betreuen die Prüfungsteams. Dabei ist die lückenlose Dokumentation der Fragen und Antworten während der Prüfung selbstverständlich. Auf diese Weise gelingt es, die durch den Verkäufer abzugebenden Garantien sinnvoll einzuschränken.

Vendor Due Diligence
Um sich als Verkäufer vor einer Unternehmenstransaktion über eventuelle Risiken und Stolpersteine, die eine Transaktion erschweren oder gar verhindern, selbst zu informieren, empfiehlt es sich, eine sogenannte Vendor Due Diligence zu veranlassen. Auf diese Weise können Sie als Verkäufer noch vor Beginn eines Transaktionsprozesses Schwachstellen und Risiken erkennen und beseitigen. Außerdem ist eine Vendor Due Diligence dann sinnvoll, wenn das Unternehmen im Rahmen eines Bieterprozesses verkauft werden soll, um den Prozess zu beschleunigen.
Wir beraten Sie über die Notwendigkeit einer Vendor Due Diligence und führen diese für Sie durch. Die Prüfung endet mit einem ausführlichen Prüfungsbericht inkl. Handlungsempfehlungen, der auch im Rahmen des Transaktionsprozesses eingesetzt werden kann.

Börsengang
Im Rahmen der Vorbereitungen für einen Börsengang müssen ebenfalls Due Diligence-Prüfungen durchgeführt werden, um die Vollständigkeit und Richtigkeit des Verkaufsprospektes zu gewährleisten und spätere Haftungsrisiken zu minimieren bzw. auszuschließen. Analog zum Unternehmenskauf definieren wir die Prüfungsfelder, den jeweiligen Umfang und stellen geeignete Prüfungsteams für unsere Mandanten zusammen.